Das Verstandnis des inlandischen Wohnsitzes als nationales Anknupfungsmerkmal der Besteuerung ist fortdauernder Gegenstand kontroverser Diskussionen und scheint bis heute nicht hinreichend geklart. Vielmehr besteht eine Flut an Einzelfallrechtsprechung, die seit jeher Zweifel an einer insoweit konsistenten Auslegungspraxis schurt. Angesichts der zentralen Bedeutung des steuerlichen Wohnsitzbegriffs untersucht die Arbeit, ob sich Gesetzgeber und (Finanz-)Gerichtsbarkeit den tradierten Ursprung des steuerlichen Wohnsitzes zu eigen machen, mithin das Erfordernis eines nationalen Anknupfungsmerkmals zwischen Steuerhoheit und Steuersubjekt in Form eines genuine-links ausreichend berucksichtigen, oder fiskalorientiert agieren. Die Arbeit zeigt, dass der durch den Gesetzgeber geschaffenen konsistenten Basis eines qualifizierten Inlandsbezugs eine insoweit inkonsistente Umsetzung durch die (Finanz-)Gerichtsbarkeit gegenubersteht. Nach Auffassung der Autorin kann dieses Dilemma"e; nur uber ein zukunftig ausdrucklich(er)es Bekenntnis der (Finanz-)Gerichtsbarkeit zum steuerlichen Wohnsitz als raumlicher und zeitlicher Schwerpunkt der Lebensinteressen ausgeraumt werden.