Die Macht international wirtschaftlicher Akteure wachst angesichts der universellen Vernetzung und Digitalisierung des alltaglichen Lebens und steht im Gegensatz zu der beschrankten rechtlichen und politischen Kontrolle dieser Akteure. Offensichtlich ist, dass Volkerrechtsverbrechen auch im okonomischen Zusammenhang stehen. Unternehmen genieen de facto und de lege lata Straflosigkeit fur ihre globalen Tatigkeiten wirtschaftlicher Art, die in Beziehung zu Volkerstraftaten stehen. Um eine effiziente Ahndung solcher Handlungen zu leisten, mussen daher wirtschaftliche Akteure - und damit nicht nur Individualpersonen, sondern auch Unternehmen - in den Fokus volkerstrafrechtlicher Verantwortung treten.