Unterrichtsentwurf aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Didaktik - Politik, politische Bildung, Note: 2,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: In der geplanten Unterrichtseinheit geht es vor allem um die Vermittlung der verschiedenen BGB-Vertragstypen. Die Schulerinnen und Schuler sollen dabei lernen, dass Handel und Wohlstand auf freiwilligen Tauschverhaltnissen zwischen Marktteilnehmern basieren und Vertrage einzuhalten sind. Das Privatrecht des Burgerlichen Gesetzbuchs (BGB) aus dem Jahr 1900 ist ursprunglich von den Ansichten der liberalen Klassik gepragt: es gewahrt Privatautonomie, Vertrags- und Formfreiheit; Burger sollen untereinander ihre eigenen Angelegenheiten unabhangig vom Staat regeln und Vertrage abschlie en, mit wem sie wollen und wie sie wollen. Die Entstehung des Sozialstaats im Nachkriegseuropa hat das Prinzip der Privatautonomie allerdings unterhohlt; der Sozialstaat soll Schwachere vor Ubervorteilung durch wirtschaftliche Starkere schutzen (Verbraucherschutz); Minderheiten vor Diskriminierung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz); im Bereich offentlicher Unternehmungen (Wasser, Strom, Rundfunk usw.) herrscht Kontrahierungszwang. In der Privatwirtschaft haben Typenvertrage durchgesetzt, die durch Allgemeine Geschaftsbedingungen fixiert werden.