Das deutsche Urlaubsrecht wird seit den letzten 15 Jahren mageblich durch Entscheidungen des EuGH zu Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 GRCh beeinflusst und verandert. Zu einer jungsten Anderung kam es infolge der Entscheidung des EuGH vom 06.11.2018 - C-684/16 (Max-Planck-Gesellschaft zur Forderung der Wissenschaften eV / Tetsuji Shimizu), mit welcher der EuGH dem Arbeitgeber bestimmte Mitwirkungsobliegenheiten an der Urlaubsverwirklichung auferlegt hat. a Die Autorin befasst sich mit Inhalt, Umsetzung und Auswirkungen der Max-Planck-Entscheidung auf das nationale Recht. Sie geht u.a. der Frage nach, wie Arbeitgeber den Mitwirkungsobliegenheiten rechtskonform nachkommen knnen und wie sich nationale Verfalls- und Verjhrungsvorschriften unter Bercksichtigung der neuen Rechtsprechungsgrundstze des EuGH und des BAG nunmehr auf den Fortbestand und die Durchsetzbarkeit von Urlaubsansprchen auswirken.