Masterarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Politik - Region: Osteuropa, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschaftigt sich mit der Fragestellung, wie Geschichte in russischen Narrativen zur Legitimation des Angriffskriegs gegen die Ukraine genutzt wird. Da die Fragestellung die kriegerische Auseinandersetzung zweier Staaten zum Gegenstand hat und das Volkerrecht Regelungen fur solche Konflikte vorsieht, ist es fur die Vollstandigkeit der Arbeit erforderlich, zunachst anhand der im Volkerrecht verankerten Regeln den Volkerrechtsstatus der Ukraine zu bestimmen. Dabei werden zunachst die historischen Hintergrunde fur die mangelnde internationale Wahrnehmung der Ukraine als souveraner Staat und fur die fehlende Akzeptanz der ukrainischen Souveranitat durch die Russlandische Foderation dargestellt. Darauffolgend wird der Stand der Forschung im Hinblick auf die russische Geschichtspolitik beschrieben. Daran schlie t sich der theoretische Rahmen an, in welchem die russische Geschichtspolitik als Mittel der Legitimation des politischen Systems nach innen und au en naher betrachtet wird. Die Beziehung zwischen Russland und der Ukraine hat eine lange, konfliktgeladene Geschichte. Das Konfliktpotential hat seinen Ursprung in dem jahrhundertelangen Streben der Ukraine nach Unabhangigkeit, welches diametral dem russischen Streben nach Integration der Ukraine in die Russlandische Foderation gegenubersteht. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit einem sich stets verandernden dynamischen Prozess wie dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine kann hinsichtlich der Informationen und Daten keinen Anspruch auf Vollstandigkeit fur sich beanspruchen. Die vorliegende Arbeit orientiert sich deshalb nicht an dem chronologischen Ablauf der Geschehnisse. Vielmehr beschrankt sich die Arbeit auf die Narrative der Russlandischen Foderation zur Legitimation des russischen Angriffskriegs anhand von einem Aufsatz von Vladimir Putin und zwei Reden aus der Zeit vor und zu Beginn des Angriffskrieg auf die Ukraine 2022.