Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 16, Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit seiner Reinen Rechtslehre vertrat Hans Kelsen (1881-1973) auf exemplarische und zugleich konsequenteste Weise das im 19. Jahrhundert aufkommende Gedankengut des Rechtspositivismus. Die namensgebend an Immanuel Kants Kritik der reinen Vernunft angelegte Reine Rechtslehre sah es dabei als ihr primares Ziel an, die Jurisprudenz zu einer autarken und von au eren Einflussen, wie der Ethik oder Psychologie, unberuhrten Wissenschaft zu erhohen. Kelsen selbst konstatierte als methodisches Grundprinzip seiner Theorie die Befreiung der Rechtswissenschaft von allen ihren fremden Elementen und kritisierte die bis dato erfolgte Hinnahme einer solchen Vermengung. Diese Erhohung der Jurisprudenz strebte nach einer faktischen Gleichstellung mit anderen Wissenschaften und erreichte ihr Ziel nicht zuletzt durch die klare Trennung von Recht und Moral.