Greift die Bundesnetzagentur regulierend in das Marktgeschehen nach dem TKG ein, betrifft dies regelmaig nicht nur den Regulierungsadressaten, sondern auch andere zugangsberechtigte Netzbetreiber und Diensteanbieter. Dementsprechend ist der Drittschutz im Rahmen der Marktregulierung ein Feld, das seit einigen Jahren vermehrt Gegenstand gerichtlicher Auerungen gewesen ist. Zusatzlich aufgeladen wird diese Thematik durch die richtlinienrechtliche Vorsteuerung.Im Fokus dieser Untersuchung steht die Ermittlung des drittschtzenden Gehalts der Marktregulierungsnormen sowie eine systematisierende Einteilung der drittschtzenden Regelungen. Behandelt werden neben berkommenen Kriterien zur Bestimmung drittschtzender Normen auch Anstze zur Bewltigung multipolarer Konfliktlagen und Richtlinienvorgaben.