Der Autor untersucht Rechtsnatur und Rechtswirkungen des Flachennutzungsplans. Diesem kommt nach der Rechtsprechung als vorbereitender Bauleitplan eine wichtige Leitfunktion fur die stadtebauliche Entwicklung in den Gemeinden zu. Trotzdem wird der Flachennutzungsplan durch die herrschende Meinung zumeist als hoheitliche Manahme eigener Art ohne Auenwirkung eingestuft. Die Untersuchung hinterfragt diese uber Jahrzehnte gefestigte Dogmatik. Sowohl seine Stellung im Gefuge der zweistufigen Bauleitplanung als auch seine Bedeutung fur das Zulassigkeitsregime im Auenbereich zeigen, dass die Rechtswirkungen des Flachennutzungsplans zum Teil erheblich sind und seiner Einordnung durch die herrschende Meinung nicht uneingeschrankt gefolgt werden kann.