Breslau, Stettin und Konigsberg gehorten 1937 auch zu von der NS-Aktion Entartete Kunst"e; betroffenen Stadten. Engagierte Museumsdirektoren hatten dort zuvor umfassende Sammlungen moderner Kunst aufgebaut. Mit der Beschlagnahme wurde die jahrelange Museumsarbeit zerstort. Alle drei Stadte gehorten schon vor der territorialen Ausdehnung ab 1938 zum Deutschen Reich. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs befanden sie sich durch die im Potsdamer Abkommen 1945 geregelte geographische Neuordnung in Gebieten der polnischen bzw. sowjetischen Verwaltungshoheit. Damit waren sie von der juristischen Klarung der Beschlagnahmeaktion und den musealen Regenerationsbestrebungen in Deutschland ausgeschlossen. Die besonderen Umstande geben Anlass, Licht auf die damaligen Geschehnisse zu werfen und nach den Auswirkungen bis heute zu fragen.