Die Autorin untersucht das Wechselspiel zwischen Privatrechtstheorie und Wirtschaft anhand des Wettbewerbsrechts der Bonner Republik. Im Mittelpunkt stehen gestorte Vertragsparitaten unter Unternehmen, Privatautonomie und Wettbewerb von 1967 bis 1982. Die Untersuchung zeigt die umfangreiche Privatrechtsdiskussion zusammen mit der Kartellrechtsdiskussion um die Gesetzgebungspraxis und der Privatrechtstheorie. Fur die Privatrechtstheorie ergibt dieses Wechselspiel ungeachtet unterschiedlicher politischer Lager und gesellschaftlicher Pramissen allgemeingultige Bezugsrahmen: Uberlagerung durch Wirtschaftsrecht, Analyse einzelner Rechtsinstitute und Materialisierung des Formalrechts sind drei Gesichtspunkte, unter denen Privatrecht funktionalisiert werden musse.