Dieses Lehrbuch dient in erster Linie Ausbildungszwecken. Das Parlamentsrecht formt den Rechtsrahmen fur die Abgeordneten, fur die (Selbst-)Organisation und die Willensbildung im Deutschen Bundestag. Sein Gegenstand sind demnach u.a.:- die Rechtsstellung der Abgeordneten, Fraktionen und Gruppen,- die Selbstorganisation und die Organe des Parlaments,- seine Handlungsformen und- Funktionen wie Gesetzgebung, Regierungskontrolle und Budgetrecht. Parlamentsrechtliche Fragen gewinnen in der politischen Praxis und in Verfahren vor dem BVerfG zunehmend an Bedeutung. Sie sind Bestandteil der staatsorganisationsrechtlichen Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften im Pflichtfach zu Beginn des Jurastudiums. Daruber hinaus ist das Parlamentsrecht in seiner Vertiefung Gegenstand verschiedener Schwerpunktbereiche zu Themen wie "e;Rechtsetzung und Rechtspolitik"e;, "e;Gesetzgebung"e;, "e;Rechtsetzungsrecht"e; oder "e;Parlamentsrecht"e;. Falle mit Losungshinweisen, Beispiele, Grafiken sowie Aufbau- und Prufungsschemata veranschaulichen den Lernstoff. Im Zuge der Neuauflage wurden Rechtsanderungen und aktuelle Rechtsprechung eingearbeitet. Der Bundestag hat seine Geschaftsordnung zum 1.1.2023 geandert, das Amt eines Bundespolizeibeauftragten geschaffen, das LobbyRG novelliert und das Abgeordnetengesetz im Zuge der "e;Maskenaffare"e; in Teilen umgestaltet: Die Verhaltensregeln fur Mitglieder des Bundestags wurden aus der Geschaftsordnung in das Abgeordnetengesetz ubernommen und verscharft. Auch die Regeln fur die Offentlichkeitsarbeit der Fraktionen und die InteressenverknupfungimAusschuss wurden prazisiert. Politische Konflikte spiegeln sich in den jungeren Entscheidungen des BVerfG, das sich etwa zur Vizeprasidentenwahl und zur (Ab-)Wahl von Ausschussvorsitzenden geau ert hat. Die Landesverfassungsgerichte waren ebenfalls mit parlamentsrechtlichen Fragestellungen befasst. 2024 hat der ThurVerfGH den Altersprasidenten des 8. Thuringer Landtags wegen Versto en gegen die Landesverfassung (und zugleich gegen die Geschaftsordnung des Landtags) zu verfassungsgema em Verhalten verpflichtet.