Verfassungen legitimieren sich selbst. Deswegen konnen Normen die Verfassungsauslegung nicht beschranken; sie wurden sie eher entfesseln. In der Sorge um die Stabilitat der Verfassung und in der Furcht vor politischer Willkur hat man versucht, die Verbindlichkeit des Verfassungstextes zu starken. Doch dadurch werden politische Konflikte nicht gegen, sondern nur auf der Grundlage der - verschieden gedeuteten - Verfassungstexte ausgetragen. Weil Verfassungen bei ihrer Entstehung bestimmte Sachprobleme bewaltigen sollten, gilt es, an diese anzuknupfen und sie historisch weiter zu verfolgen. Durch historisch-politische Verdichtung gewinnt man Material fur die Auslegung der Verfassung, dessen Evidenzen die Probleme klaren oder verkleinern und eine Einigung in der Sache erleichtern.