Die Garantie der unantastbaren Men schenwuerde hat sich zu einer universa len ethischen und rechtlichen Norm herausgebildet. Sie wird jedoch in Abhaengigkeit vom jeweiligen weltanschauli chen und religioesen Hintergrund unterschiedlich begruendet. Diese Unein heitlichkeit der Begruendungen koennte sich negativ auf deren Geltung auswir ken. In rechtlicher Hinsicht hat sie sich zu einer positiv-rechtlichen subjektiven An spruchsnorm entwickelt. Daraus ergeben sich im konkreten Entscheidungsfall Operationalisierungsprobleme, bei spielsweise beim Ausgleich milieube dingter Nachteile von Bildungschancen und gesellschaftlicher Teilhabe.