Die Grundidee der iustitia protectiva besagt: Der verletzliche Mensch hat ein Recht auf Schutz vor Ubergriffen auf seine Integritat. Der Mensch ist infolge seiner Verletzlichkeit des Schutzes bedurftig und infolge seiner Wurde des Schutzes wert. Wenn er des Schutzes wert ist, hat er dann nicht auch ein Recht auf Schutz? Und wenn die Sicherung eines Rechts Angelegenheit der Gerechtigkeit ist, ist dann nicht die Gewahrleistung des Rechts auf Schutz ihre Aufgabe? Ist mithin nicht eine schutzende Gerechtigkeit erforderlich?Im Gefuge der Gerechtigkeit ist die iustitia protectiva jedoch nahezu unbekannt. Aus diesem Grund sei in einem ersten Teil ein allgemeines Konzept von ihr entwickelt; dabei erweist sie sich als eine eigenstandige Unterart der Gerechtigkeit. Im zweiten Teil sei anhand von ausgewahlten Konkretionen ihr kriteriologischer Wert nachgewiesen; dabei zeigt sich die existenzielle Dringlichkeit der gerechten Behandlung des vulnerablen Menschen.