Die Autorin befasst sich mit den Gefahrdungen fur Kulturguter, die mit rechtlichen Mitteln eingedammt werden konnen. Dabei ruckt die Starkung des Eigentumerschutzes in den Vordergrund. Wegen des Funktionsverlustes des Besitzes reicht bei Kulturgutern das bloe Besitzen de lege lata nicht mehr aus, um ein Vertrauen in die Eigentumerstellung des Verauerers zu begrunden. Beim gutglaubigen Erwerb anvertrauter Kulturguter ist daher bei konsequenter Auslegung des BGB nach Besitzlage zu unterscheiden. Die Globalisierung des Kunstmarktes erfordert zudem eine internationale Losung. Unidroit-Konvention 1995 ist die einzige Regelung, die auf zivilrechtlicher Ebene die Bekampfung des illegalen Handels vereinheitlicht. Sie soll in Deutschland unter erforderlicher Anpassung der Normen im Interesse des Kulturguterschutzes umgesetzt werden.