Bachelorarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,3, FOM Hochschule fur Oekonomie und Management gemeinnutzige GmbH, Hochschulstudienzentrum Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Obwohl der erstmalig im Jahre 2008 erwahnte Bitcoin als mutmalich bekanntester Token gilt, durfte aktuell der Ether Token die meiste mediale Aufmerksamkeit widerfahren. Bei dem Ethereum Netzwerk erfolgte zum 15. September 2022 ein sogenannter Merge, also eine Hard Fork, bei dem das Netzwerk hinsichtlich der Blockerstellung von dem Proof-of-Work-Verfahren zu dem energiefreundlicheren Proof-of-Stake-Verfahren gewechselt worden ist. Beginnend mit der Differenzierung von Token und virtuellen Wahrungen, wird im weiteren Verlauf dieser Arbeit untersucht, welche Auswirkungen diese Differenzierung auf die Besteuerung hat. Im Fokus dieser Arbeit stehen, die innerhalb der privaten Vermogensphare gehaltenen Token und virtuellen Wahrungen. Damit eine private Vermogensverwaltung nicht ungewollt zu einer gewerblichen Tatigkeit fuhrt oder umgekehrt, ist es notwendig, die Abgrenzungsmerkmale zu berucksichtigen. Unterliegen Token und virtuelle Wahrungen innerhalb der privaten Vermogensphare einer Einkunftsart im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder sind diese nicht steuerbar beziehungsweise steuerfrei? Erfolgt eine Einordnung unter den Einkunften aus Kapitalvermogen, sodass die Besteuerung mit dem gesonderten Steuertarif nach 32d Abs. 1 EStG Anwendung findet? Oder handelt es sich um sonstige Einkunfte nach 22 Nr. 3 EStG oder 22 Nr. 2 i. V. m. 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG? Eine Moglichkeit einer Zuordnung findet sich im internationalen Vergleich mit Osterreich, welche im Verlauf dieser Arbeit betrachtet wird. Im Weiteren internationalen Vergleich wurde in El Salvador, seit der Einfuhrung des Bitcoins als Wahrung im September 2021, der Bitcoin mit den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt. Ob in Deutschland eine Gleichstellung von virtuellen Wahrungen mit den gesetzlichen Zahlungsmitteln stattfindet, wird in dieser Arbeit untersucht. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird die Standhaftigkeit der Bemangelung eines strukturellen Vollzugsdefizits bei der Besteuerung von Token und virtuellen Wahrungen analysiert. Dabei wird unter anderem die Frage nach verfahrensrechtlichen Defiziten untersucht. Zu der Frage nach moglichen verfahrensrechtlichen Defiziten wird das aktuell geltende Verfahrensrecht im Allgemeinen und in Bezug auf Token betrachtet. Abschlie end folgt ein Schlussteil, der die Erkenntnisse aus dieser Arbeit zusammenfassend bewertet und dabei die Fragestellungen aus dieser Einleitung aufgreift.