Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 17 Punkte bzw. 1,0, Universitat Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit soll eine umfassende Prufung des deutschen Internationalen Sachenrechts vornehmen und einen Beitrag zur Klarung der Eigentumsubertragung an Luftfahrzeugen im internationalen Rahmen leisten. Bei grenzuberschreitenden Verkehrsgeschaften, bspw. mit Bezug auf den Kauf einer Sache, stellen sich neben der Anwendung des mageblichen Vertragsstatuts auch stets sachenrechtliche Fragen hinsichtlich der Ubertragung des Eigentums. Art. 43 Abs. 1 EGBGB regelt daher, dass die Rechte an einer Sache demjenigen Recht des Staates unterliegen, in dem sich die Sache befindet. Diese sogenannte Situs-Regel (auch lex rei sitae: Recht der belegenen Sache) ist unmittelbarer Ausdruck besonderer Verkehrsinteressen und Publizitatserwagungen im Internationalen Sachenrecht. So dient sie als wesentlicher Teil des Vertrauensschutzes dem Rechtsverkehr bei der Zuordnungsbeurteilung absoluter Rechte. Die Anknupfung des allgemeinen Sachstatuts an den Lageort erscheint in Hinblick auf die besondere Beweglichkeit gewisser Transportmittel allerdings nicht stets interessengerecht. Angesichts des in aller Regel internationalen Einsatzes jener Guter erweist sie sich vielmehr als willkurlich, unpraktikabel und fuhrt zu unangemessenen Zufallsergebnissen. Die fur den grenzuberschreitenden Verkehr wichtigsten Transportmittel, darunter insb. auch Luftfahrzeuge, unterliegen gegenuber Art. 43 Abs. 1 EGBGB daher einer besonderen Anknupfung und werden dem Recht ihres Herkunftsstaates unterstellt. Mit dieser Regelung aus Art. 45 Abs. 1 EGBGB, welche auf einen Vorschlag des Deutschen Rates fur Internationales Privatrecht zuruckgeht, beendete der Gesetzgeber eine uber Jahrzehnte andauernde Diskussion der kollisionsrechtlichen Beurteilung bestimmter Verkehrsmittel. Dabei wird im ersten Schritt auf die Anwendbarkeit und Systematik der Art. 43 ff. EG-BGB eingegangen, um im Folgenden eine ausfuhrliche Beschreibung der Sonderanknupfung des Art. 45 Abs. 1 EGBGB anzustellen. Hier gilt es zu klaren, was unter dem Anknupfungsgegenstand des Luftfahrzeugs fallt und anhand welcher Kriterien in dieser Hinsicht unterschieden werden sollte. Anschlie end folgt eine kritische Betrachtung des mit der Sonderanknupfung einhergehenden Herkunftsstatuts und dem ma geblichen Zeitpunkt des abzuschlie enden Rechtsgeschafts. Nachdem der Umfang respektive die Grenzen des Sachrechts (Qualifikation) mitsamt des Verweisungsziels dargelegt werden, findet sich im letzten Schritt neben der Klarung von Einzelfragen insb. der Aspekt der Rechtswahl. Den Schluss dieser Arbeit bildet ein Resumee.