Die Arbeit befasst sich mit Rechtsfragen der arztlichen Schweigepflicht im Falle von Kindesmisshandlungen. Ihren Ausgang nimmt die Bearbeitung in der rechtlichen Wurdigung der Voraussetzungen, unter welchen ein Arzt eine feststehende oder vermutete Kindesmisshandlung anzeigen darf. Ein Schwerpunkt der Bearbeitung liegt in der Darstellung des in 4 Abs. 3 KKG enthaltenen Rechtfertigungsgrundes. Der Verfasser setzt sich ferner mit der Frage auseinander, ob die Eintragung von moglichen Kindesmisshandlungsfallen in die sogenannte RISKID-Datei rechtmaig ist. Es wird eingehend untersucht, wer als Adressat der Anzeige der Kindesmisshandlung in Betracht kommen kann. Schlielich wird auch erortert, welche rechtlichen Risiken bei einer Falschanzeige einer Kindesmisshandlung bestehen.