Die Autorin behandelt die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Bereich des Gesundheitsschutzes und geht insbesondere auf die zwingende Mitbestimmung aus 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz ein. Dabei zeigt sie die Grenze auf zwischen mitbestimmungspflichtigen Manahmen des Arbeitgebers zum Gesundheitsschutz und solchen, die zwar die Gesundheit der Arbeitnehmer - sei es unmittelbar oder mittelbar - tangieren, aber nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen. Abschlieend untersucht die Autorin die Zulassigkeit von tarifvertraglich etablierten Arbeitnehmervertretungen zum Gesundheitsschutz und stellt Moglichkeiten der zulassigen Gestaltung im Rahmen eines sogenannten Gesundheitstarifvertrags vor.