Religioses Recht ist immer wieder in Diskussion: Judisches Recht bei der Beschneidung, islamisches Recht beim Schachten und katholisches Kirchenrecht bei der Bistums-Finanzverwaltung.(deg)(deg)Die Sakularisierung trennte Staat und Religion in der Weise, dass fur das Recht der Staat zustandig ist. Konnen, sollen Religionsgemeinschaften trotzdem ihr eigenes internes Recht haben?(deg)(deg)Die Autorinnen und Autoren gehen dieser Frage aus unterschiedlichen geographischen und religiosen Richtungen nach und verbinden die theologischen und religios-rechtlichen Binnenperspektiven mit religionshistorischen, philosophischen, sozialanthropologischen und weltlich-rechtlichen Auenperspektiven. Religionsfreiheit erweist sich dabei als Verbindungsglied, aber auch als Filterinstanz zwischen beiden Bereichen. So zeigt sich, dass die Begrundung religiosen Rechts womoglich gerade in einem sich fortentwickelnden Verstandnis von Sakularisierung liegt.