Der Autor verfolgt das Ziel, zwei zentrale Begriffe der Erkenntnistheorie, den Begriff der epistemischen Rechtfertigung und den der Wahrheit, als normative Begriffe zu deuten. In Kontrast zur gangigen Auffassung in der zeitgenossischen Erkenntnistheorie soll gezeigt werden, dass beide Begriffe primar eine praskriptive und nur sekundar eine deskriptive Bedeutung haben, d.h. sie werden primar nicht zum Beschreiben, sondern zum epistemischen Empfehlen gebraucht. Eine moderate nicht-deskriptivistische Theorie, die sich eng an Richard Hares Metaethik anlehnt, wird so entwickelt und gegen verschiedene Einwande verteidigt. Aus der Normativitat von Rechtfertigungs- und Wahrheitsbegriff werden zudem entscheidende Adaquatheitsbedingungen fur substantielle Theorien beider Begriffe abgeleitet. Weder kann der Rechtfertigungsbegriff durch weitere normative Begriffe substantiell bestimmt noch naturalisiert werden. Die Struktur epistemischer Rechtfertigung ist weder koharentistisch noch rein fundamentalistisch. Fur den Wahrheitsbegriff ergibt sich, dass er, obwohl er keine primare deskriptive Bedeutung hat, deswegen nicht semantisch redundant ist, wie deflationistische Wahrheitstheorien behaupten.