Bei der elektronischen Prasenzkontrolle handelt es sich um den Einsatz der elektronischen Fufessel mittels Radiofrequenztechnik als elektronisch uberwachter Hausarrest. Dieser wird deutschlandweit einzig in Hessen praktiziert. Nach einem drastischen Ruckgang an Auslastungszahlen befasst sich die Autorin mit der Frage, ob die elektronische Prasenzkontrolle noch zeitgema und zukunftsfahig ist. Hierbei konzentriert sie sich besonders auf den Einsatz der erzieherischen, ambulanten Manahme bei nach dem JGG verurteilten Straftatern sowie auf seine Vor- und Nachteile. Die Auswertung der hessischen Projektdaten und einer explorativen Expertenbefragung unterstutzen das Ergebnis der Autorin, dass die elektronische Prasenzkontrolle in geeigneten Einzelfallen eine vielversprechende Chance darstellt.