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Dividendenausschuettung in der boersennotierten AG
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Dividendenausschuettung in der boersennotierten AG

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Die Dividende wird in 174 Abs. 2 Nr. 2 AktG als auszuschuttender Betrag bezeichnet. Sie wird vom Vorstand einer Aktiengesellschaft vorgeschlagen und von der Hauptversammlung beschlossen. Der entsprechende Beschluss wird in aller Regel vom Notar beurkundet. Ublicherweise erfolgt die Auszahlung der Dividende am Tag nach der Hauptversammlung. Nicht selten fragt es sich aber, ob zu diesem fruhen Zeitpunkt ein entsprechender Anspruch der Aktionare auch entstanden ist. Mit dieser und weiteren damit zusammenhangenden Fragen beschaftigt sich die Arbeit: Sie stellt mogliche Konstellationen dar, in denen eine Verletzung des aktienrechtlichen Kapitalerhaltungsgrundsatzes nicht ausgeschlossen ist.
Undertitel
Ausgewaehlte Probleme der verfruehten Ausschuettung im Lichte des Kapitalschutzes
Författare
Krau Oliver Krau
ISBN
9783653039276
Språk
Tyska
Utgivningsdatum
2014-01-10
Tillgängliga elektroniska format
  • PDF - Adobe DRM
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