Die Abhandlung widmet sich der Frage, inwieweit Geschaftsleiter eine Kapitalgesellschaft vertreten durfen, wenn sie selbst oder ihnen nahestehende Personen vom Rechtsgeschaft betroffen sind. Im Fokus stehen dabei Interessenkonflikte, die sich aus der Pflicht zum ausschlielichen Handeln im Gesellschaftsinteresse ergeben. Untersucht werden einschlagige zivil- und gesellschaftsrechtliche Regelungen - etwa 181 BGB, 112 AktG oder 46 Nr. 5 GmbHG - und deren praktische Anwendung bei AG, GmbH, KGaA und SE. Ziel ist es, ein umfassendes Bild der Vertretungsbefugnis zu zeichnen und die zentralen Problemfelder dogmatisch fundiert und praxisnah aufzuarbeiten.