Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universitat Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, wieso die Vernichtung von Waren immer noch der Sachspende vorgezogen wird. Dafur wird zunachst erlautert, wie Sachspenden umsatzsteuerlich behandelt werden und wie sich das aktuelle Umsatzsteuerrecht sich auf die Spendenbereitschaft deutscher Unternehmer auswirkt. Im Anschluss werden mogliche Losungsansatze genannt und diskutiert. Jedes Jahr werden durch deutsche Onlinehandler verkehrsfahige Waren im Wert von mehrstelligen Millionen Euro vernichtet. Betroffen sind Waren, die Mangel aufweisen oder als ungewunscht retourniert werden. Rund 4 % der zuruckgesendeten Artikel werden entsorgt. Im Jahr 2019 wurden so bereits 20 Millionen Artikel zerstort, von denen 7,5 Millionen in einem fur eine Spende in Frage kommenden Zustand gewesen waren. Durch den weltweit stark wachsenden Onlinehandel steigt dabei auch die Zahl der Retouren. Wurden 2018 noch 280 Millionen Pakete zuruckgeschickt, so waren es 2020 bereits 315 Millionen Pakete. Folglich steigen auch Anzahl und Wert der vernichteten Artikel. Dies hat einen besonders bitteren Beigeschmack, da die letzten durch Pandemie und Krieg gepragten Jahre eine beispiellose Notwendigkeit fur Spenden geschaffen haben. Trotz einer hohen Spendenbereitschaft deutscher Unternehmen werden potenzielle Spender durch bestehendes Umsatzsteuerrecht abgeschreckt. Denn Spenden sind als unentgeltliche Wertabgabe grundsatzlich umsatzsteuerpflichtig und damit oft unattraktiver als die Vernichtung der Ware. Dem hat der Gesetzgeber 2020 mit der Einfuhrung der Obhutspflicht im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) versucht entgegenzuwirken, indem beschlossen wurde, dass gem. 23 Abs. 2 Nr. 11 KrWG gebrauchstaugliche Waren nicht mehr vernichtet werden durfen. Bisher fehlt es jedoch an der rechtlichen Durchsetzbarkeit dieser Anderung, sodass weiterhin Neuware zerstort wird.