Immer wieder sind Wirtschaftsunternehmen bei ihrer grenzuberschreitenden Tatigkeit in Menschenrechtsverletzungen verstrickt. Die Arbeit befasst sich mit der Frage, inwiefern unternehmerische Leitungspersonen in den einschlagigen Fallen nach Magabe des deutschen innerstaatlichen Strafrechts verantwortlich sind. Eingehend wird das Potenzial des Strafrechts in Bezug auf die Erfolgszurechnung entlang der globalen Wertschopfungskette beleuchtet und in den Gesamtkontext eingeordnet. Insbesondere geht es um den Einfluss menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten auf den strafrechtlichen Sorgfaltsmastab, deren Rolle bei der Abgrenzung der Verantwortungsbereiche und die betriebsubergreifende Reichweite der strafrechtlichen Geschaftsherrenhaftung.