Die Foderalismusreform I soll der seit Jahrzehnten diskutierten Reformbedurftigkeit der bundesstaatlichen Ordnung begegnen. Zwar stellt sie sich als Schritt in die richtige Richtung dar, die Analyse des Reforminhalts ergab jedoch, dass sie nur in Teilen die im Bundesstaatsgefuge bestehenden Schwachstellen beseitigt hat. An diesem Befund muss nach Einschatzung der Verfasserin auch unter Berucksichtigung der Foderalismusreform II festgehalten werden. Im Einzelnen werden in dieser Arbeit die Reichweite der durch die Foderalismusreform I neu verteilten Gesetzgebungskompetenzen im Beamtenrecht, in der Terrorabwehr und im Strafvollzug im Wege der Auslegung bestimmt und die Wahrnehmung der neuen Kompetenzen in Bund und Landern untersucht.