Formal wurde das Land Nordrhein-Westfalen am 23. August 1946 gegrundet. Die Entscheidung fur den Zusammenschluss der nordlichen Rheinprovinz und der Provinz Westfalen hatte allerdings weder die Bevolkerung noch die Politik, sondern die britische Besatzungsmacht getroffen. Erst nach der Grundung Nordrhein-Westfalens stellte sich die Frage nach dem Staats- und Verwaltungsaufbau.Von besonderer Bedeutung fur die innere Landesgrundung war die Neudefinition des Verhaltnisses von Staat und kommunaler Selbstverwaltung. Die vorliegende Untersuchung ruckt die politischen Konflikte zwischen den Vertretern beider Ebenen um die Verteilung von Aufgaben und Kompetenzen in den Mittelpunkt. Detailreich stellt sie u.a. die gescheiterten Bemuhungen um eine Beteiligung von Kommunalvertretern an der Gesetzgebung dar.