Masterarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Technische Hochschule Ingolstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Von allem im Jahr 2019 registrierten Personengesellschaften sind mehr als ein Drittel in der Form der GmbH & Co. KG eingetragen, was darauf schlieen lasst, dass sich diese Rechtsform nach wie vor an einer enormen Beliebtheit insbesondere bei den mittelstandischen (Familien-)unternehmen erfreuen darf. Absolut waren das im Jahr 2019 eine Anzahl von 148.184 Gesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co KG. Die GmbH & Co KG als Sonderform der Kommanditgesellschaft wird grundsatzlich fur Zwecke der Ertragssteuern transparent besteuert. Sie ist also, wie jede andere Personengesellschaft auch, selbst weder einkommensteuerpflichtig noch korperschaftsteuerpflichtig. Steht ein Unternehmer vor der Entscheidung, in welcher Rechtsform er seine Unternehmung fuhren mochte, spielen meist auch steuerliche Aspekte eine gro e Rolle. In Deutschland ist bis dato, trotz verschiedenster Gesetzesanderungen, eine Rechtsformneutralitat nicht gegeben. In der Vergangenheit wurde zwar, um eine solche Rechtsformneutralitat herzustellen, etwa die Thesaurierungsbegunstigung nach 34a EStG oder die Gewerbesteueranrechnung des 35 EStG eingefuhrt. Es gibt aber weiterhin deutliche systematische Unterschiede hinsichtlich der Besteuerungsverfahren, vor allem mit Auswirkungen auf die Steuerbelastung und den burokratischen Aufwand. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Korperschaftsteuerrechts vom 25.06.2021 wurde eine weitere Besteuerungsoption fur Personengesellschaften geschaffen, die die systematischen Unterschiede ausgleichen sollen. Zusammenfassend konnen durch diese im 1a KStG verankerten Option Personengesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften unter Beibehaltung ihrer ursprunglichen Rechtsform auf Antrag ertragsteuerlich wie Kapitalgesellschaften behandelt werden. Diese Arbeit soll zunachst einen allgemeinen Uberblick uber die ertragsteuerliche Behandlung von Gesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geben und aufzeigen, welche Auswirkungen eine Ausubung der Option nach dem 1a KStG haben kann. Letztlich soll auch bei der Entscheidung uber die Ausubung der Option unterstutzt werden. Allgemein wird nur die ertragsteuerliche Sphare behandelt werden. Folgen, die die Option im Bereich der Umsatzsteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer oder auch der Grunderwerbsteuer hat, werden deshalb nicht ausgefuhrt oder nur dann beschrieben, wenn diese Steuerarten Auswirkungen auf die Ertragssteuern haben sollten.