Autarkie und Aufrustung standen im Zentrum der Wirtschaftspolitik des NS-Regimes. Aber auf welche Weise gelang es dem Staat, die gewunschten industriellen Kapazitaten zu schaffen? Diese Studie zeigt, dass die Investitionstatigkeit in den betreffenden Branchen im Allgemeinen keineswegs auf staatlichem Zwang, ob direkt oder indirekt, beruhte. Vielmehr erfolgten die meisten Investitionen freiwillig aufgrund eines der privatwirtschaftlichen Rationalitat entspringenden Profitinteresses. Dabei kalkulierten die Unternehmen mit ein, dass die spezifischen, durch die NS-Wirtschaftspolitik geschaffenen makrookonomischen Rahmenbedingungen - wie die staatlich induzierte Nachfrage oder die Devisenbewirtschaftung - nicht von Dauer sein wurden. Zu Investitionen in den entsprechenden Bereichen waren sie deshalb nur bereit, wenn das Reich das Risiko ganz oder zum Teil ubernahm. Dazu bediente sich der Staat einer Reihe von standardisierten Vertragstypen, die bisher von der Forschung weitgehend vernachlassigt wurden.