Die Einfuhrung des 5 Abs. 2 UWG sowie die Anderungen durch das MaMoG werfen bei der Kollision gleichnamiger Zeichen viele praktische Fragen auf. Die Publikation setzt sich zum einen mit der Frage auseinander, in welchem Verhaltnis das MarkenG und 5 Abs. 2 UWG bei der Kollision gleichnamiger Kennzeichen steht und welche Manahmen zur Vermeidung von Wertungswiderspruchen zwischen beiden Rechtssystemen notwendig sind. Dabei wird unter Berucksichtigung des neuen Verhaltnisses zwischen MarkenG und UWG dargelegt, was bei der Erstellung von Abgrenzungsvereinbarungen zukunftig zu beachten ist, um eine Verwechslungsgefahr weitestgehend auszuschlieen. Zum anderen wird beleuchtet, inwieweit die Anderungen durch das MaMoG Einfluss auf den Anwendungsbereich des Rechts der Gleichnamigen haben.