Schon seit einiger Zeit vermehrt sich die Kritik an der Erziehungsstrafe des 17 II Fall 1 JGG. Die Autorin greift diese Kritik auf und befasst sich mit der Frage, ob die Jugendstrafe wegen schadlicher Neigungen als intensiver Eingriff des Staates in die Rechte des Burgers rechtsstaatlichen Grundsatzen entspricht. Dabei erfasst sie sowohl straftheoretische Grundlagen als auch allgemeine verfassungsrechtliche Vorgaben. Sie uberpruft, ob mit der Jugendstrafe des 17 II Fall 1 JGG ein legitimer Zweck verfolgt wird, zu dessen Erreichung die Manahme speziell als Strafe geeignet, erforderlich und angemessen ist. Mit dem klaren Verdikt der Verfassungswidrigkeit prasentiert die Autorin anschlieend wertvolle Reformanstoe zur Gestaltung einer zweckrational legitimierten Jugendstrafe und ihres Vollzugs.