Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 16,00, Humboldt-Universitat zu Berlin (Juristische Fakultat), Veranstaltung: Schwerpunkt Volker- und Europarecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Konstellation der Intervention auf Einladung einer Regierung, die fur die Begehung von Volkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Sauberungen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit an ihrer Bevolkerung verantwortlich ist. Unumstritten ist, dass fur eine volkerrechtmaige Intervention auf Einladung eine gultige Einwilligung vorliegen muss und sich die Interventionshandlungen innerhalb der Grenzen dieser Einwilligung bewegen mussen. Die Einzelheiten der Intervention auf Einladung sind jedoch nahezu alle umstritten. Die Arbeit gibt daher zunachst einen Uberblick uber die rechtliche Einordnung sowie uber die Voraussetzungen einer gultigen Einwilligung und untersucht im Anschluss die volkerrechtlichen Grenzen der Interventionshandlungen. Die Konstellation ist sowohl theoretisch hoch kontrovers als auch praktisch sehr relevant. Sie wird in der Arbeit an zwei Punkten behandelt: Erstens bei der Einwilligungsbefugnis. Hier stellt sich die Frage, ob eine Regierung, die fu r die oben genannten Verbrechen verantwortlich ist, ihre Befugnis verliert, militarische Hilfe eines anderen Staates einzuladen, sodass es bereits an einer gu ltigen Einwilligung fehlt. Zur Beantwortung der Frage wird zunachst die dogmatische Konstruktion eines Verlusts der Einwilligungsbefugnis der Regierung im Lichte der Responsibility-to-Protect-Doktrin untersucht. Anschlie end wird anhand der Intervention Russlands in Syrien die aktuelle Staatenpraxis betrachtet und die opinio iuris der Staaten untersucht, um zu bewerten, ob der Verlust der Einwilligungsbefugnis einer Regierung, die fu r die Verbrechen verantwortlich ist, auch volkergewohnheitsrechtlich gilt. Zweitens wird die Konstellation i.R.d. Grenzen der aufgrund der Einwilligung stattfindenden Interventionshandlungen relevant. Hier wird v.a. diskutiert, ob eine Einwilligung, welche die Begehung von bzw. Beteiligung an den Verbrechen der einladenden Regierung ausdru cklich umfasst, den intervenierenden Staat diesbezu glich von seinen volkerrechtlichen Pflichten befreien kann.