Bachelorarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,6, Westfalische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen (Fachbereich Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Steuern & Finanzen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Abschlussarbeit umfasst neben der Einleitung sieben weitere Kapitel. Dabei werden zunachst Begriffsbestimmungen sowie Fragen zum allgemeinen Betrieb von Photovoltaik-Anlagen geklart, bevor im dritten Kapitel die ertragsteuerliche Beurteilung dessen im Mittelpunkt steht. So wird im Besonderen auf die Regelungen der Einkommenssteuer eingegangen, bevor im zweiten Teil die Betrachtung der Gewerbesteuer im Vordergrund steht. Im Bereich der Einkommenssteuer werden im Speziellen die Bestimmung der Einkunftsart sowie die Gewinnermittlung, Abschreibemoglichkeiten und die Behandlung von Entnahmen beleuchtet, sowie die ertragsteuerlichen Anderungen des am 16. Dezember 2022 verabschiedeten Jahressteuergesetzes, die fur die Photovoltaik von Relevanz sind, mit der bis dato geltenden Gesetzeslage verglichen. Die theoretischen Grundlagen schlie en im vierten Kapitel mit der umsatzsteuerlichen Beurteilung beim Betrieb von PV-Anlagen ab. In diesem wird insbesondere auf die Unternehmereigenschaft, die Kleinunternehmerregelung, den Vorsteuerabzug und ebenso auf die fur die Umsatzsteuer relevanten Anderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 eingegangen. Der empirische Teil beginnt als funfter Teil dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung mit einleitenden Worten zur Methodik. Hierbei werden Grundsatze meiner vorgenommenen Untersuchung vorgestellt sowie die Quellenauswahl erlautert, bevor sich im ma geblichen sechsten Teil die kritische Analyse anschlie t. In dieser sollen insbesondere Konsequenzen der neu eingefuhrten Regelungen fur die Praxis sowie klarungsbedurftige Aspekte beleuchtet werden, bevor der Frage nachgegangen wird, ob die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags fur die Veranlagungszeitraume 2020 und 2021 moglich ist. Danach soll im Bereich der Umsatzsteuer geklart werden, ob die Moglichkeit besteht, eine Photovoltaikanlage, die dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermogen zugeordnet ist, mittels Entnahmewahlrecht zu entnehmen, um eine Umsatzversteuerung des privat entnommenen Stromes zu vermeiden. Hierbei wird auch auf Chancen und Risiken zur Anerkennung des Modells eingegangen. Das abschlie ende siebte Kapitel stellt im Rahmen eines Resumees die Beurteilung der Ergebnisse dieser Abschlussarbeit dar.