Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,9, Humboldt-Universitat zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Verfasser setzt sich nachfolgend mit dem hochaktuellen Thema zur Fragestellung auseinander, ob die Verwendung des "e;Chat-GPT"e; an Hochschulen und Universitaten bei der Erstellung von Hausarbeiten und ahnlichen Textaufgaben regelgerecht die Exmatrikulation zu Folge haben musste. Vor dem Hintergrund, dass Hochschulen und Universitaten Studenten im Rahmen eines Studiums ausbilden, welche in der Folge bestenfalls nach erfolgreichem Abschluss des jeweiligen Studiums, bezuglich des jeweilig studierten Wissensgebiets als ordentlich geprufte Absolventen in den generellen Arbeitsmarkt der den studierten Fachrichtungen zugeordneten Berufssparten entlassen werden, folgt eine aus dem Sinn und Zweck des Bestehens der Einrichtungen von Hochschulen und Universitaten als Ausbildungsstatten sich ergebene Verpflichtung zur Ubernahme einer zumindest konkludenten Gewahr dafur, dass jedweder durch die Hochschulen und Universitaten vergebene Abschluss aufgrund einer gepruften Lernleistung des Studierenden selbst erlangt wurde. Hintergrund dafur ist, dass der jeweilige Akademiker sich mit dem fur seine an einer Hochschule erbrachten Lernleistung ausgestellten Zeugnis auch bei potenziellen Arbeitgebern dahingehend bewirbt, um in beruflicher Hinsicht zu einer Anstellung zu gelangen, welche ublicherweise respektive ihres Aufgabenfeldes mit dem jeweilig erlernten korreliert, wofur an einer Hochschule eben ein Zeugnis ausgestellt wurde. Mithin kommt dem an einer Hochschule erworbenen Zeugnis oder jedweder anderen Bewertung im weitesten Sinne eine Auskunfts- und Dokumentationsfunktion analog dem Arbeitszeugnis gema 109 GewO, 630 BGB auch dahingehend zu, dass das Zeugnis die Richtigkeit des in der Urkunde ausgewiesenen Ergebnisses, einer Bewertung beispielsweise in Form einer Note oder eines verliehenen Titels in Bezug auf eine erbrachte Leistung in Verbindung mit der in diesem Bezug in diesem Dokument genannten Person ubernimmt.