Nachdem die Dogmatik planerischer Abwagung gema 1 Abs. 7 BauGB weitgehend in Rechtsprechung und Lehre entwickelt wurde, hat das am 20.7.2004 in Kraft getretene Europarechtsanpassungsgesetz Bau mit 2 Abs. 3 BauGB eine Norm eingefuhrt, nach der das Abwagungsmaterial (...) zu ermitteln und zu bewerten ist. Im Anschluss an die Darstellung der traditionellen Abwagungsdogmatik beleuchtet die Studie Einfluss und Verfassungsmaigkeit des 2 Abs. 3 BauGB einschlielich seiner Bezuge zum Planerhaltungsrecht. Einen gesonderten Teil nimmt die Bedeutung des EAG Bau fur den Umweltschutz in der Abwagung einschlielich ihres Verhaltnisses zur Umweltprufung ein. Damit soll die Abhandlung auch einen Beitrag zur kunftigen Umsetzung europaischer Umweltschutzrichtlinien in nationales Planungsrecht leisten.