Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Datenschutz, Note: 1,7, SRH Hochschule Riedlingen, Sprache: Deutsch, Abstract: In den folgenden Kapiteln soll das Sozialgeheimnis im Naheren besprochen werden. Des Weiteren wird auf den Datenschutz im Allgemeinen und im Besonderen eingegangen. Sowohl die EU-DSGVO als auch die Sozialgesetzbucher betreffend. In Kapitel 4 werden ausfuhrlich die rechtlichen Bestimmungen zur Ubermittlung und Offenbarung von Sozialdaten behandelt. Ziel dieser Arbeit soll es sein, einen umfassenden Uberblick uber den Datenschutz zu erhalten. Im Besonderen bezogen auf Sozialdaten und personenbezogene Daten. Schlussendlich soll sich noch kritisch mit den Moglichkeiten des Einzelnen befasst werden, hinsichtlich des Schutzes personenbezogenen Daten. Mit der zunehmenden Digitalisierung in unserem Alltag, gewinnt auch der Datenschutz, besonders der Schutz personenbezogener Daten und Sozialdaten, an Bedeutung. Momentan befindet sich ein Gro teil der Bevolkerung im Homeoffice, d. h. das Internet wird noch starker frequentiert als schon in der Vergangenheit. Auf Grund der vielen geschlossenen Geschafte, bestellen viele Menschen die Waren, welche momentan nicht im Einzelhandel verfugbar sind, auf Onlineportalen. Bei jedem Besuch einer Internetseite werden vom Anbieter Daten uber den Besucher gesammelt. Hiermit werden Profile uber das Kaufverhalten der Besucher erstellt. Durch die gesammelten Daten kann, mit gezielten Angeboten, das Kaufverhalten beeinflusst werden. Doch nicht nur im Internet ist das Interesse an personenbezogenen Daten gro , sondern auch bei staatlichen Behorden. Finanzbehorden sind an Banktransaktionen interessiert, um Steuerdelikte aufzudecken. Die Polizei an Daten, welche beispielsweise mit Hilfe von Telefonuberwachung gewonnen worden sind, um Straftaten aufzuklaren oder zu verhindern, usw. Mit in Kraft treten der EU- DSGVO am 18.05.2018 wurden die Grundrechte fur den Datenschutz in den Mitgliedstaaten festgelegt. Die EU- DSGVO steht uber dem Schutz der Sozialdaten und dem Sozialgeheimnis, welche in den Sozialgesetzbuchern I und X verankert sind. Der Schutz der Daten ist nicht im Grundgesetz verankert. Allerdings gibt es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches auf dem Artikel 2 GG aufbaut.