Die Autorin untersucht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum besonderen Schutz der Ehe gem. Art. 6 Abs. 1 GG. In seiner Lebenspartnerschaftsentscheidung erklarte das Gericht die einfachgesetzliche Einfuhrung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gerade deshalb fur verfassungsgema, da sie als gleichgeschlechtliche Gemeinschaft im Vergleich zur Ehe ein aliud sei. In seiner jungsten Judikatur beschaftigt sich das Gericht allerdings bereits damit, inwieweit Lebenspartnern ein Anspruch auf Gleichbehandlung mit Ehegatten aus Art. 3 Abs. 1 GG zusteht. Der Fokus liegt also nicht mehr auf der Lebenspartnerschaft als aliud zur Ehe, sondern umgekehrt auf der Eigenschaft beider Lebensgemeinschaften als rechtsverbindliche Formen der Verantwortungsgemeinschaft. Diese Entwicklung wirft die Frage auf, inwieweit die Ehe noch unter dem durch Art. 6 Abs. 1 GG garantierten besonderen Schutz steht und gibt Anlass, den grundgesetzlichen Eheschutz in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu untersuchen.