Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,7, Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit behandelt den Aufstieg und das Ende des Erfordernisses der luftfahrttypischen Gefahr fur die Haftung fur Passagierschaden im Rahmen des Art. 17 I Montrealer Ubereinkommen. Die Arbeit setzt sich intensiv mit den Grunden des fur und wider dieses Erfordernisses auseinander und geht insbesondere auf die aktuelle Rechtsprechung in Europa sowie den USA ein. Auch wird versucht zu erklaren, woher das Erfordernis der luftfahrttypischen Gefahr stammt und wagt einen Ausblick auf die zukunftige Anwendung dieses Erfordernisses. Am 04.11.2003 trat das Ubereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften uber die Beforderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Ubereinkommen) mit Hinterlegung der 30. Ratifizierungsurkunde unter anderem in Deutschland in Kraft. Mittlerweile gilt es in 136 Staaten und stellt ein umfassendes Regelwerk zur Haftung fur den internationalen Lufttransport zwischen den Unterzeichnerstaaten dar. Das Montrealer Ubereinkommen (MU) loste das bis dahin geltende und noch aus dem Jahr 1929 stammende Warschauer Abkommen (WA) ab. Die vielfachen Versuche, das Warschauer Abkommen zu modernisieren, hatten zu einem zersplitterten Regelwerk gefuhrt, welches die Rechtsanwendung enorm erschwerte. Dieser Zustand sollte durch das MU beendet werden. Bereits zu Zeiten des WA war in der Fachwelt umstritten, ob der zum Tod oder einer Verletzung eines Passagiers fuhrende Unfall aus einer luftfahrttypischen Gefahr resultieren muss. Diese Arbeit versucht einen Beitrag zur Beantwortung dieser Frage zu leisten. Um dies beantworten zu konnen, soll zunachst das Haftungssystem des MU beschrieben werden. Anschlie end folgt eine Darstellung des Streits uber das Erfordernis der luftfahrttypischen Gefahr im Rahmen des Passagierschadens nach Art. 17 I MU. Die Stellungnahme, ob eine solche luftfahrttypische Gefahr erforderlich ist, soll auch mittels des Vergleichs mit anderen Haftungsvorschriften im internationalen Personentransport begrundet werden und hangt ma geblich davon ab, wann die Sperrwirkung des MU nationale Haftungsvorschriften ausschlie t. Der letzte Teil dieser Arbeit behandelt die aktuelle Rechtsprechung in Europa und den USA zur Frage der luftfahrttypischen Gefahr und endet mit einem Ausblick, auf welche Haftungsma stabe sich Airlines in Zukunft in diesen Jurisdiktionen einstellen mussen.