Studienarbeit aus dem Jahr 2024 im Fachbereich Jura - IT-Recht, Note: 12,00, Universitat Osnabruck, Sprache: Deutsch, Abstract: Im digitalen Zeitalter verwischen die Grenzen zwischen Realitat und Fiktivitat immer starker. Sekundenschnell lassen sich tauschend echt aussehende digitale Abbilder mithilfe von Open-Source-Software erstellen, ganz ohne Fachkenntnisse. Die Rede ist von Deep Fakes, ein Querschnittsphanomen, welches in vielen Bereichen einsetzbar und scheinbar unendlich in seinen Moglichkeiten scheint. Fast alles, was das Herz begehrt, kann eine KI generieren. Nichtsdestotrotz gehen neben den vielen positiven Moglichkeiten auch verheerende Gefahren mit Deep Fakes einher. Denn neue Moglichkeiten bringen zwangslaufig auch neue Missbrauchspotenziale mit sich. Die vorliegende Arbeit beschreibt die deliktische Haftung von Deep Fakes gem. 823 I und II BGB. Beginnend mit den Grundlagen von Deep Fakes folgt die Thematisierung, inwieweit der im Deep Fake Abgebildete durch den 823 I sowie II BGB geschutzt ist. Dabei wird insbesondere auf die spezialgesetzlichen Personlichkeitsrechte sowie die Transparenzpflicht nach Art. 50 IV 1 KI-VO eingegangen. Nachfolgend werden die Rechtsfolgen sowie die Anspruchsparteien beleuchtet. Die Arbeit schlie t mit einem Fazit.