Zur Bekampfung von Geldwasche, Terrorismusfinanzierung und damit in Verbindung stehenden Straftaten wurde im Jahr 2017 das Transparenzregister geschaffen. Im Transparenzregister werden die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts, eingetragenen Personengesellschaften und bestimmten Rechtsgestaltungen (bspw. Trusts) gefuhrt. Einsicht nehmen konnen bestimmte Behorden, die geldwascherechtlich Verpflichteten und inzwischen auch die Offentlichkeit.(deg)(deg)(deg)(deg)Markus Jurawitz untersucht Inhalt und Reichweite der relevanten Begrifflichkeiten und Regelungen im Zusammenhang mit dieser neuen Art des Registers. Dabei entwickelt er unter Berucksichtigung der benachbarten Rechtsgebiete eine praxistaugliche Dogmatik und wurdigt die Regelungen zugleich mit Blick auf verfassungs- und speziell datenschutzrechtliche Schranken kritisch. Jurawitz kommt zu dem Ergebnis, dass die Schaffung des Transparenzregisters im Ansatz sinnvoll ist. Bei bestimmten Aspekten besteht jedoch Anderungsbedarf, zu dem hier entsprechende Vorschlage unterbreitet werden.