6 InsO bestimmt, dass Entscheidungen des Insolvenzgerichts nur dann anfechtbar sind, wenn die Insolvenzordnung das ausdrucklich anordnet. Die Autorin untersucht in ihrem Buch, ob der eingeschrankte Rechtsschutz prozessualen und verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird und ob das Ennumerativprinzip aus dem oben genannten Paragraphen zu restriktiv ist. Sie weist auerdem auf die Tendenz des Gesetzgebers hin, den Rechtsweg durch Beschrankung der Rechtsbehelfsmoglichkeiten weiter zu verkurzen. Als Folge werden Rechtsmittel und Rechtsbehelfe konstruiert, die von der Insolvenzordnung nicht vorgesehen sind.