Die steuerstrafrechtliche Selbstanzeige gewahrt dem Steuerstraftater Straffreiheit, obwohl die Tat bereits vollendet ist. Von den Kritikern wird moniert, dass die Selbstanzeige immer dann Hochkonjunktur habe, wenn uber die Presse der Ankauf einer neuen Steuerdaten-CD bekannt werde. Der Gesetzgeber hat im Laufe der Jahre die Voraussetzungen an eine wirksame Selbstanzeige immer weiter verscharft. Dennoch hat er sich fur die Beibehaltung der Selbstanzeige entschieden.Die Autorin beschaftigt sich in ihrer Dissertation mit den Grunden fur die Existenz der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige und stellt auf der Grundlage eines Vergleichs der deutschen mit der britischen Selbstanzeigeregelung die Frage, ob es einer einheitlichen europaischen Selbstanzeigeregelung bedarf, um Steuerhinterziehung in der Europaischen Union wirksam bekampfen zu konnen.