Der Begriff der Sezession spiegelt in exemplarischer Weise den rapiden Wandel wider, der sich im Volkerrecht in den vergangenen Jahrzehnten vollzogen hat. Die Analyse der Staatenpraxis, auf die die Arbeit besonderes Augenmerk legt, offenbart, dass das lange Zeit existierende Tabu gegenuber einem Recht auf Sezession ins Wanken geraten ist. Eine Interpretation des Selbstbestimmungsrechts als Grundlage legaler Sezessionen ruhrt an den Grundfesten des Volkerrechts, das in seiner traditionellen Konzeption von staatlicher Souveranitat, Interventionsverbot und Anerkennung eine ausschlielich auf das Effektivitatsprinzip ausgerichtete Ordnung darstellt. (deg)(deg)Die Arbeit zeigt auf, dass das zunehmende Bekenntnis des Volkerrechts zu materiellen Werten - wie Individualrechtsschutz, Minderheitenschutz und Selbstbestimmungsrecht der Volker - keine bloe Rhetorik ist, sondern sich auch in den fundamentalen Ordnungsmustern manifestiert. Unter eingehender Wurdigung der mit dem Selbstbestimmungsrecht befassten Instrumente, der Spruchpraxis und der - nicht auf das Volkerrecht beschrankten - Literatur entwickelt die Arbeit eine gleichermaen praxisorientierte wie rechtlich tragfahige Konzeption zur Beurteilung der Rechtmaigkeit von Sezessionen, ohne dabei aus den Augen zu verlieren, dass eine koharente Durchsetzung von Selbstbestimmungsanspruchen innerstaatlicher Gemeinschaften auf absehbare Zeit utopisch bleiben wird.