Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Theologie - Islamische Religionswissenschaft, Note: 1,0, Universitat Potsdam (Institut fur Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde), Veranstaltung: Einfuhrung in den Islam - Geschichte, Gegenwart und Herausforderungen, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Offentlichkeit ist man damals wie heute weit davon entfernt, einen Konsens hinsichtlich des Umgangs mit dieser weiblichen Kopfbedeckung zu finden. Gerade der Diskurs um das Tragen eines Kopftuchs in offentlichen Behorden schurte erstmalig um die Jahrtausendwende herum eine bis heute anhaltende Debatte. Dies passierte durch eine Lehrerin, die damals darauf insistierte, ihre religios motivierte Kopfdeckung nicht abzulegen, obwohl ihr damit das Ausuben ihrer Lehrtatigkeit vonseiten der Schule verwehrt wurde. Bezugnehmend auf den letzten Stand meiner Forschungsergebnisse lie das BVerfG in seinem Urteil, das bis heute unverandert ist, verlauten, dass die Erfullung religioser Pflichten (durch das Tragen eines Kopftuches) an Schulen nur dann unterbunden werden durfe, wenn der Schulfrieden gefahrdet und/oder eine Verletzung der staatlichen Neutralitat, z.B. durch Indoktrinierung oder Missionierung, offen zu Tage tritt. Gleichzeitig ist in demselben Urteil zu lesen, dass beides in der Vergangenheit nicht aufgetreten sei. Inwiefern also das eine oder das andere durch diese Form der religiosen Bekleidung ausgelost werden soll, wird seitens des BVerfG nicht kommentiert und erscheint eher spekulativer Natur zu sein. Dies wirft folgende Fragen auf, denen ich in meiner Arbeit auf den Grund gehe: Ist das Tragen eines islamischen Kopftuches sowohl fur den Staat als auch aus islamischer Sicht religios begrundbar? Inwiefern wird der gesellschaftliche Bereich durch das Tragen eines religios motivierten Kopftuchs stimuliert? Welchen Problemen blicken in Deutschland lebende MuslimInnen aufgrund derartiger Vorhaltungen entgegen und wie wirken sich diese aus?