Masterarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Universitat Osnabruck, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gerichtsbarkeit stellt sich in immer haufigeren Verfahren die Frage nach der Rechtmaigkeit der Cum/Ex-Geschafte, die der Gesetzgeber bis 2012 kaum unterband. Konkret muss bei Leerverkaufen von Aktienpaketen rund um den Dividendenstichtag geklart werden, ob eine Zurechnung der Dividendenertrage beim Kaufer rechtmaig war. Eine solche Zuordnung mundete regelmaig in der charakteristischen doppelten Berechtigung zur Anrechnung oder Erstattung der Kapitalertragsteuer. Inwiefern diese Charakteristik einen rechtmaigen Platz im System der Kapitalertragsteuer einnimmt oder ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt, ist Thema dieser Arbeit. Zunachst wird auf Basis des Dualismus der Steuersubjekte die Besteuerung von Kapitaleinkunften im Rahmen der Abgeltungsteuer, des Teileinkunfteverfahrens und des 8b KStG erlautert. Im Anschluss werden die Borsenbedingungen und Handelsgestaltungen vorgestellt, die den Rahmen des Dividendenstrippings bilden, um in der Folge auf ein simplifiziertes Basismodell der Cum/Ex-Gestaltungen uberzuleiten. Den Kern dieses Kapitels stellt die Vorstellung eines Cum/Ex-Modells dar, das den real aufgetretenen Gestaltungen gerecht wird. Anschlie end wird sich detailliert mit der Frage der Rechtma igkeit und Systemgerechtigkeit der Gestaltungsmodelle beschaftigt. Zentral ist der Ubergang des wirtschaftlichen Eigentums, der unter den gegebenen Voraussetzungen des BFH analysiert wird. Beachtlich fur Cum/Ex-Geschafte sind dabei die Zeitraume bis zur Einfuhrung des 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG im Jahr 2007 und ab 2007 bis zum Inkrafttreten des OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (UmsG) im Jahr 2011, welches die Cum/Ex-Geschafte mehrheitlich verhinderte. Zur Veranschaulichung und Vergleichbarkeit wird neben der fur Cum/Ex-Modelle typischen Leerverkaufsgestaltung auch der Inhaberverkauf dargestellt. Unabhangig vom Ubergang wirtschaftlichen Eigentums konnten ein abgesprochenes Zusammenwirken der am Cum/Ex-Geschaft beteiligten Akteure auf einen Gestaltungsmissbrauch i. S. d. 42 AO hindeuten. Insbesondere die Frage der Anwendbarkeit dieser Generalnorm und die potenzielle Unangemessenheit der Cum/Ex-Gestaltungen aus der Perspektive der involvierten Akteure sollen deshalb untersucht werden, ehe zuletzt die Wirkungsweise des OGAW-IV-UmsG dargestellt wird.