Im Konzern konnen fur den gesetzlich angeordneten Schutz der Gemeinwohlguter mehrere Leitungsorgane auf den Ebenen der Mutter und der Tochter verantwortlich sein. Fur diese Organe untersucht das Buch deren Verantwortlichkeit, unterschieden nach der jeweiligen Form der Konzernverbindung und der Rechtsform der Konzerntochter, im Grundsatz und in ihrer konkreten Ausgestaltung im Allgemeinen sowie fur den Fall, dass eine schutzpflichtige Konzerntochter bestimmte Schutzpflichten zu ihrer Erfullung auf die Mutter ubertragen hat. Eine solche Erfullungsubernahme wirkt sich auf die Organpflichten aus und hat zivil- und aufsichtsrechtliche Konsequenzen.