Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - IT-Recht, Note: 1, Fachhochschule Hof, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es zu bestimmen, welche Urheberrechte externe Fachkrafte im Rahmen agiler Arbeitsprozesse in der Entwicklung von Computerprogrammen erlangen konnen und welche Handlungen des Auftraggebers zu derer nachhaltigen Sicherung erforderlich sind. Die Forschungsfrage hierzu lautet: Inwieweit muss der vertraglichen Sicherung von Schutzrechten Aufmerksamkeit geschenkt werden, um den Geschaftserfolg in der Softwareentwicklung nachhaltig zu sichern?Zeitgeschichtliche Ereignisse zwingen Unternehmen dazu die Digitalisierung von Arbeit enorm schnell voran zu treiben. Beinahe hektisch wirken die Versuche neue Technologien zu entwickeln, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Neue Computerprogramme werden unter Nutzung effizienter Arbeitsmodelle, wie der agilen Softwareentwicklung, erstellt. Hochqualifizierte externe Berater sollen Unternehmen dabei unterstutzen diese Ziele zu erreichen. Um diese Frage einer Losung zufuhren zu konnen, wurden anhand von Literaturarbeit Kriterien zur Bewertung urheberrechtlich schutzfahiger Beitrage ermittelt. Eine definierte Gruppe von Fachkraften wurde sodann, unter Heranziehung ihrer Tatigkeitsprofile und Anwendung der ermittelten Kriterien, in einer Fallstudie uberpruft. Es wurde dargelegt, dass Consultants durch Erfullung der ermittelten Kriterien Miturheberschaft erlangen konnen, wenn sie in agilen Entwicklungsprojekten mitwirken. Dies unabhangig der generellen Charakteristika ihres Tatigkeitsprofils. Wegen des Fehlens technischer Beitrage der Beteiligten kann eine Miturheberschaft nicht automatisch verneint werden, andererseits wird nicht durch jeden programmiertechnischen Beitrag eine solche begrundet. Weiter wurden auftretende Folgeprobleme dargestellt und Losungsansatze aufgezeigt.