Examensarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 13, Bucerius Law School - Hochschule fur Rechtswissenschaften in Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, ob de lege lata vor einer Atemalkoholkontrolle uber die Freiwilligkeit der Teilnahme zu belehren ist. Um die Tragweite der Beurteilung einordnen zu konnen, wird im Anschluss daran erortert, ob eine rechtswidrige Atemalkoholmessung Beweisverwertungsverbote nach sich zieht. Diesen Fragenkomplexen soll zur Orientierung ein chronologischer Uberblick uber die bisherige Diskussion vorangestellt werden. Atemalkoholkontrollen sind freiwillig. Eine Pflicht zur Belehrung uber die Freiwilligkeit ist gesetzlich nicht geregelt. Gleichwohl sprechen zwingende Grunde fur eine Belehrungspflicht uber die Freiwilligkeit bei Atemalkoholkontrollen. Selbst wenn die Ermittlungsbehorden dem Belehrungserfordernis nachkommen, bleibt zu berucksichtigen, dass Atemalkoholkontrollen de lege lata datenschutzrechtswidrig sind. Wunschenswert ware es, wenn der Gesetzgeber mit einer konkreten gesetzlichen Vorschrift die Moglichkeit der Einwilligung in eine Datenerhebung durch Atemalkoholkontrollen ausdrucklich regeln wurde, um diese im Vergleich zur Blutentnahme korperlich weniger eingriffsintensive Praxis wieder zu legalisieren.