Als Reaktion auf den Ruf der Wirtschaft nach weiterer Flexibilisierung ist der aktuelle Arbeitsmarkt gepragt durch die zunehmende Bereitstellung von Arbeitsleistung jenseits des klassischen zweiseitigen Arbeitsverhaltnisses. Ein Instrument dieser Flexibilisierung ist die Beschaftigung im Wege der Arbeitnehmeruberlassung, deren rechtlicher Rahmen im AUG nur unvollstandig geregelt ist. Die Autorin beschaftigt sich mit der allgemein-schuldrechtlichen Einbettung des der Arbeitnehmeruberlassung zugrundeliegenden komplexen Dreiecksverhaltnisses zwischen Verleiher, Leiharbeitnehmer und Entleiher. Weiterhin erkennt die Autorin einen Reformbedarf bezuglich der Regelung der Rechtsfolgen bei illegaler Arbeitnehmeruberlassung und entwickelt einen umfassenden Vorschlag zur gesetzlichen Neuregelung.